Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen Art 1
Auch ein Unterhaltsvergleich, der nach der anzuwendenden Rechtsordnung (hier: der ČSSR) der Überprüfung und Genehmigung des Gerichts bedarf, ist eine „Entscheidung“ iS des genannten Übereinkommens.
Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen Art 1
Auch ein Unterhaltsvergleich, der nach der anzuwendenden Rechtsordnung (hier: der ČSSR) der Überprüfung und Genehmigung des Gerichts bedarf, ist eine „Entscheidung“ iS des genannten Übereinkommens.