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Art 1 Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 595 Heft 17 und 18 v. 6.9.1986

Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen Art 1

Auch ein Unterhaltsvergleich, der nach der anzuwendenden Rechtsordnung (hier: der ČSSR) der Überprüfung und Genehmigung des Gerichts bedarf, ist eine „Entscheidung“ iS des genannten Übereinkommens.

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