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Art 140 Abs 7 und Art 144 B-VG; § 19 Abs 4 VfGG; § 6 Z 9 lit. a UStG:

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1986, 508 Heft 15 und 16 v. 9.8.1986

B-VG Art 140 Abs 7, B-VG Art 144, VfGG § 19 Abs 4, UStG § 6 Z 9 lit a

Der maßgebliche Beginn des Normenprüfungsverfahrens, zu dem ein Beschwerdeverfahren anhängig gewesen sein muß, um noch einem Anlaßfall gleichgestellt zu werden, ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung der Beginn der nichtöffentlichen Beratung.

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