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§ 150 Abs 1 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 461 Heft 13 und 14 v. 12.7.1986

EO § 150 Abs 1

Offenkundige, nicht verbücherte Dienstbarkeiten muß der Ersteher nur nach Maßgabe ihres – durch Schaffung der Offenkundigkeit begründeten – Ranges ohne oder in Anrechnung auf das Meistbot übernehmen.

OGH, 10.06.1985, 1 Ob 611/85

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