EO § 150 Abs 1
Offenkundige, nicht verbücherte Dienstbarkeiten muß der Ersteher nur nach Maßgabe ihres – durch Schaffung der Offenkundigkeit begründeten – Ranges ohne oder in Anrechnung auf das Meistbot übernehmen.
OGH, 10.06.1985, 1 Ob 611/85
EO § 150 Abs 1
Offenkundige, nicht verbücherte Dienstbarkeiten muß der Ersteher nur nach Maßgabe ihres – durch Schaffung der Offenkundigkeit begründeten – Ranges ohne oder in Anrechnung auf das Meistbot übernehmen.
OGH, 10.06.1985, 1 Ob 611/85