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§§ 881, 1295 und 1313a ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 452 Heft 13 und 14 v. 12.7.1986

ABGB § 881, ABGB § 1295, ABGB § 1313a

Der Vertrag des Krankenanstaltsträgers mit dem Patienten entfaltet im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten Dritter, die den Patienten besuchen oder ihn bei der Aufnahme begleiten.

OGH, 13.11.1985, 1 Ob 661/85

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