ABGB § 881, ABGB § 1295, ABGB § 1313a
Der Vertrag des Krankenanstaltsträgers mit dem Patienten entfaltet im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten Dritter, die den Patienten besuchen oder ihn bei der Aufnahme begleiten.
OGH, 13.11.1985, 1 Ob 661/85