RabattG § 1, RabattG § 2, RabattG § 3, UWG § 1
Die Abgabe von (unbegrenzt einlösbaren) Gutscheinen mit einem Rabatt von mehr als 3% an den ÖGB, in dem Bewußtsein, daß dieser sie an seine Mitglieder zum gleichen Preis weitergeben werde, ist eine sittenwidrige Umgehung des RabattG.