MRG § 10
Es genügt, wenn die schriftliche Anzeige des Mieters die während der Mietdauer getätigten Aufwendungen und die Höhe des behaupteten Anspruchs enthält.
OGH, 16.10.1985, 3 Ob 591/85
MRG § 10
Es genügt, wenn die schriftliche Anzeige des Mieters die während der Mietdauer getätigten Aufwendungen und die Höhe des behaupteten Anspruchs enthält.
OGH, 16.10.1985, 3 Ob 591/85