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§ 10 MRG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 392 Heft 11 und 12 v. 14.6.1986

MRG § 10

Es genügt, wenn die schriftliche Anzeige des Mieters die während der Mietdauer getätigten Aufwendungen und die Höhe des behaupteten Anspruchs enthält.

OGH, 16.10.1985, 3 Ob 591/85

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