EO § 391 Abs 1, EO § 399 Abs 1 Z 3, PatG § 147 Abs 2
Das Rechtsmittelrecht gegen den Beschluß auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung geht durch die „Aufhebung“ dieser wegen Erlegung einer Sicherheitsleistung nicht verloren.
OGH, 20.03.1984, 4 Ob 313/84