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§ 1295 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter ApathyJBl 1985, 231 Heft 7 und 8 v. 13.4.1985

ABGB § 1295

Der obligatorisch berechtigte Leasingnehmer genießt keinen absoluten Schutz. Bei Beschädigung der Leasingsache ist er mittelbar geschädigt und nur der Eigentümer schadenersatzberechtigt. Es liegt keine Schadensverlagerung vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer vor, wenn die Leasingraten während der Zeit der Unbenützbarkeit weiterzuzahlen sind.

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