Im österreichischen Verfassungsleben war die Frage, ob liberale Freiheitsrechte als reine Abwehrrechte den Staat nur zu ihrer Achtung, also zu Unterlassungen oder auch zum Schutz der Rechte durch Institutionen verpflichten, sehr aktuell. Sie war ein wichtiger Teil des Rechtsstreites um die Verfassungsmäßigkeit der Fristenlösung und der neuen Universitätsorganisation.