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§ 2 Abs 1 UrlG; § 1 FeiertagsruheG; § 4 Abs 3 des KollV für Angestellte der Elektroversorgungsunternehmen Österreichs:

RechtsprechungArbeitsgerichteJBl 1985, 694 Heft 21 und 22 v. 9.11.1985

UrlG § 2 Abs 1, FeiertagsruheG § 1, § 4 Abs 3 des KollV für Angestellte der Elektroversorgungsunternehmen Österreichs

Der 31. Dezember ist Werktag iS des UrlG. Auch wenn dieser Tag im KollV unter Fortzahlung des Entgelts als dienstfrei erklärt wird, bewirkt dies nicht, daß der 31. Dezember einem gesetzlichen Feiertag gleichzuhalten und daher auf den Urlaub nicht anzurechnen ist.

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