vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 227 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 685 Heft 21 und 22 v. 9.11.1985

ZPO § 227

Nur unterschiedliche sachliche Wertzuständigkeit verhindert die Verbindung mehrerer Ansprüche nicht; die örtliche Zuständigkeit für jeden einzelnen zu häufenden Anspruch muß stets vorliegen.

OGH, 08.11.1984, 8 Ob 608/84

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!