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§§ 9 und 105 Abs 1 und 2 StGB; § 86 StPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 432 Heft 13 und 14 v. 13.7.1985

StGB § 9, StGB § 105 Abs 1, StGB § 105 Abs 2, StPO § 86

Das Begehren von überhöhten Schadenersatzforderungen bei sonstiger Strafanzeige von Personen, die bei kleineren Ladendiebstählen ertappt wurden, widerstreitet den guten Sitten und ist daher tatbildlich und rechtswidrig iS des § 105 Abs 1 StGB.

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