vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 20 Abs 3 BStG:

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter RummelJBl 1985, 429 Heft 13 und 14 v. 13.7.1985

BStG § 20 Abs 3

Die Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die Höhe der Enteignungsentschädigung tritt durch Anrufung des Gerichtes auch dann außer Kraft, wenn die im Bescheid festgesetzte Entschädigung vorbehaltlos bezahlt wurde.

OGH, 06.12.1984, 8 Ob 510/84

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!