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§ 28 LiegTeilG; §§ 1468 und 1498 ABGB; § 461 Abs 2 GeO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 369 Heft 11 und 12 v. 8.6.1985

LiegTeilG § 28, ABGB § 1468, ABGB § 1498, GeO § 461 Abs 2

Auch der außerbücherliche Ersitzungseigentümer ist grundsätzlich zur Herstellung der Grundbuchordnung verpflichtet. Eine nur im Rahmen des § 461 Abs 2 GeO zulässige Ausnahme kommt nicht in Betracht, wenn es sich um eine Grundfläche von ca 1700 m2 handelt, keine besonderen Vermessungsschwierigkeiten bestehen und die zur Verbücherung erforderlichen Urkunden leicht zu beschaffen sind.

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