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Superädifikate und Kündigungsschutz

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Franz BydlinskiJBl 1984, 241 Heft 9 und 10 v. 12.5.1984

I. Das Problem

Zu untersuchen ist, ob die Kündigungsbeschränkungen des Mieterschutzrechts auf ein Vertragsverhältnis, womit ein Grundstück zum Zwecke der Errichtung eines Superädifikats gemietet wurde, anwendbar sind; und zwar auch nach dem 31.12.1986 (§ 49 Abs 1 MRG).

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