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Kosten des Enteignungsverfahrens

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Silvia DullingerJBl 1984, 641 Heft 23 und 24 v. 15.12.1984

I. Einleitung

Die endgültige Entscheidung der Judikatur zu praktisch äußerst bedeutsamen Fragen der Kostentragung im Enteignungs- und Entschädigungsverfahren fiel – wie es den Anschein hat – bereits im Jahre 1902 durch den PlssB GlUNF 1860. Diesem Erkenntnis einschließlich seiner Begründung folgte die einhellige Rechtsprechung bis heute.

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