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§§ 15, 146, 147 und 167 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1984, 502 Heft 17 und 18 v. 8.9.1984

StGB § 15, StGB § 146, StGB § 147, StGB § 167

Ein präsenter Deckungsfonds ist für den objektiven Tatbestand des Betruges („Rezeptschwindel“) ohne Bedeutung. – Der für den Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue geforderte eigene Willensentschluß des Täters zur Schadensgutmachung liegt nicht vor, wenn er lediglich die einseitige Aufrechnungserklärung des Verletzten zur Kenntnis nimmt.

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