StGB § 12
Die Strafbarkeit eines Beteiligten iS des § 12 zweiter oder dritter Fall StGB setzt zwar nicht unbedingt die Strafbarkeit des unmittelbaren Täters voraus, wohl aber, daß dessen Verhalten (objektiv) tatbildmäßig und (konkret) rechtswidrig ist.
OGH, 16.12.1983, 10 Os 168/83 1)