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§ 932 Abs 1 und § 1295 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteWillibald PoschJBl 1983, 253 Heft 9 und 10 v. 7.5.1983

§ 932 Abs 1 ABGB, § 1295 ABGB

Die von der Lehre entwickelten Grundsätze der Produzentenhaftung sind auf Mangelfolgeschäden anzuwenden, die auf einem Rechtsmangel der erworbenen Ware beruhen und einem Händler infolge der Inanspruchnahme durch den Berechtigten in Form von Prozeßkosten erwachsen.

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