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Familienbeihilfe und Unterhaltsrecht

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Dr. Christian HuberJBl 1983, 225 Heft 9 und 10 v. 7.5.1983

I. Geschichtlicher Abriß

1. Einleitung

In den letzten Jahren beschloß der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen im Unterhaltsrecht sowohl auf dem Gebiet des Zivilrechts1)1)BGBl 1970/342, 1975/412, 1977/403. als auch des Steuerrechts2)2)EStG: BGBl 1972/440, 1977/645; FLAG: BGBl 1977/646, 1979/550, 1980/269.. Da es wechselseitige Abhängigkeiten gibt, stellt sich so manches Koordinierungsproblem, das bei der Gesetzgebung nicht immer beachtet wurde3)3)Hoyer, Urteilsanmerkung zur E des OGH in JBl 1973, 269; Ruppe, Einführung, in: Ruppe (Hrsg), Sozialpolitik und Umverteilung (1981) 1. und somit zur Lösung an Rechtsprechung und Rechtswissenschaft4)4)Tomandl, Grundriß des österreichischen Sozialrechts2 (1980) 200 meint dazu: Wissenschaftlich ist dieser Bereich (das Familienlastenausgleichsrecht, Anm d Verf) noch so gut wie unbearbeitet.“ weitergegeben wurde. Bei der Lösung dieser anstehenden Probleme sind auch weiter zurückliegende geschichtliche Entwicklungen zu berücksichtigen, da der Zweck der Norm häufig erst durch ihre Entstehungsgeschichte deutlich wird.

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