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§ 368 EO; § 920 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1983, 604 Heft 21 und 22 v. 5.11.1983

§ 368 EO, § 920 ABGB

Da § 368 EO nur Verfahrensvorschriften enthält, ist jeweils zu untersuchen, ob der Anspruch auf Interesse im materiellen Recht, etwa gem § 920 ABGB, begründet ist. – Zur „Vereitelung“ der Erfüllung iSd § 920 ABGB.

OGH, 23.02.1982, 5 Ob 510/82

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