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Anmerkungen zum Doktorratsstudium der Rechtswissenschaften

KorrespondenzUniv.-Prof. DDr. Michael W. Fischer , Univ.-Prof. Dr. Helmut SchreinerJBl 1983, 335 Heft 11 und 12 v. 4.6.1983

Die neuen Vorschriften über die Erlangung des Doktorgrades der Rechtswissenschaften provozieren förmlich die Frage nach dem Bild, welches sich der Gesetz- bzw Verordnungsgeber vom promovierten Juristen macht.

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