§ 58 Abs 2 StGB, § 58 Abs 3 StGB, § 146 StGB, § 147 Abs 1 Z 1 StGB, § 223 Abs 2 StGB, § 313 StGB
„Selbsthilfebetrug“ ist mangels eines auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten Vorsatzes des Täters straflos. – Die Benützung einer falschen Urkunde nach § 147 Abs 1 Z 1 kann bei Wegfall der Betrugsmerkmale nach § 223 Abs 2 selbständig strafbar sein. – Voraussetzungen der Verjährung.