§ 1325 ABGB
Auch der durch Körperverletzung entgangene Verdienst als Prostituierte ist zu ersetzen und zwar, da er konkret zu berechnen ist, nicht beschränkt auf die Höhe eines existenzdeckenden Einkommens.
OGH, 12.05.1981, 2 Ob 62/81
§ 1325 ABGB
Auch der durch Körperverletzung entgangene Verdienst als Prostituierte ist zu ersetzen und zwar, da er konkret zu berechnen ist, nicht beschränkt auf die Höhe eines existenzdeckenden Einkommens.
OGH, 12.05.1981, 2 Ob 62/81