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AKH-Skandal und Legalitätsprinzip

AufsätzeMinisterialrat Dr. Anton ZeisslJBl 1982, 131 Heft 5 und 6 v. 13.3.1982

I.

Die Stimme vieler, denen das Legalitätsprinzip ein über die juristische Berufsausübung hinausreichendes Anliegen ist, ruft seit Jahrzehnten nach gesetzgeberischen Maßnahmen für den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung. Näheres darüber braucht im Hinblick auf Umfang und Qualität des einschlägigen Schrifttums1)1)Vgl insb Klecatsky, Allgemeines österreichisches Verwaltungsrecht, JBl 1954, 473, 503; derselbe, Die Köpenickiade der Privatwirtschaftsverwaltung, JBl 1957, 333; derselbe, Die verfassungsrechtliche Problematik des modernen Wirtschaftsstaates (1968); Melichar, Zur Problematik der Privatwirtschaftsverwaltung, JBl 1956, 429, 463; Ermacora, Die Lückenlosigkeit des Rechtsschutzes in der Verwaltung und die Effektivität des Rechtsstaates, JBl 1956, 142; Kobzina, Der Staat als Privatwirtschaftssubjekt, ÖJZ 1961, 421; derselbe, Zum Rechtsbegriff der staatlichen Verwaltung, JBl 1968, 17; Weiler, Demokratie, Bundesstaat und Subventionen, WiPolBl 1959, 127; Loebenstein, Das Förderungswesen unter dem Blickwinkel des Legalitätsprinzipes, 2. ÖJT (1964); Bydlinski, Zur Privatwirtschaftsverwaltung in privatrechtlicher Sicht, JBl 1968, 9; Wenger, Die öffentliche Unternehmung (1969); Schambeck, Verwaltungsrecht im Dienste der Wirtschaft, Rechtsfragen zu den Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung in Österreich, DÖV 1969, 169; derselbe, Österreichs Wirtschaftsstaat und seine Kontrolle, ÖJZ 1971, 589; Antoniolli, Probleme um das Legalitätsprinzip, Schriftenreihe NÖ Juristische Gesellschaft H 1 (1974) 15; Novak, Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung. Eine Abgrenzung im Spannungsfeld zwischen Verfassungsrecht und Verfassungsreform, ÖJZ 1979, 1; derselbe sowie Schäffer in: Allgemeines Verwaltungsrecht (1979) 66 ff bzw 253 ff. Siehe hiezu auch FN 3, 39 und 46. hier nicht ausgeführt

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