A. Einführung
Seit Ende April 1981 liegt eine Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz vor, mit dem Vorschriften über das zivilgerichtliche Verfahren geändert werden (kurz „Zivilverfahrensnovelle 1981“)1). Damit sind die langdauernden Arbeiten zu einer Novellierung der Prozeßgesetze in ein entscheidendes Stadium getreten.