§ 2 Abs 2 AHG, § 1304 ABGB, § 73 AVG, Art 132 B-VG
Rechtsmittel iSd erstgenannten Gesetzesstelle sind auch Devolutionsantrag, Berufung gegen dessen Abweisung und Säumnisbeschwerde. Die Nichterhebung dieser Rechtsmittel verhindert den an sich möglichen Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Unterlassung fristgerechter Entscheidung der Behörde im Verwaltungsverfahren.