§ 85 Abs 2 VfGG
Der Beschwerde gegen den, einen Genehmigungsantrag abweisenden Bescheid der Grundverkehrs-Landesbehörde kann aufschiebende Wirkung zuerkannt werden.
VfGH, 06.08.1981, B 339/81
§ 85 Abs 2 VfGG
Der Beschwerde gegen den, einen Genehmigungsantrag abweisenden Bescheid der Grundverkehrs-Landesbehörde kann aufschiebende Wirkung zuerkannt werden.
VfGH, 06.08.1981, B 339/81