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§ 12 TodErklG; § 51 Abs 1 Z 9 IPRG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteMichael SchwimannJBl 1982, 543 Heft 19 und 20 v. 2.10.1982

§ 12 TodErklG, § 51 Abs 1 Z 9 IPRG

Es ist daran festzuhalten, daß für die Abgrenzung der inländischen Todeserklärungsjurisdiktion § 12 Abs 2 TodErklG unter Wegfall der dort ausgesprochenen Wirkungsbeschränkung einer inländischen Todeserklärung weitergilt.

OGH, 09.11.1981, 2 Nd 505/81

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