1. Die Problemstellung*)
Soll ein bestehendes Unternehmen in eine neu zu gründende AG eingebracht und durch diese fortgeführt werden, so wählen die Gründer häufig nicht den Weg einer Sachgründung mit dem Unternehmen als Sacheinlage; es wird die Gesellschaft vielmehr bar gegründet und dann kurz darauf das Unternehmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung als Sacheinlage eingebracht.