§ 310 Abs 1 StGB, § 553 Abs 2 GEO idF (P 17 Dienstbuch für Vollstrecker)
Der Tatbestand des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses wird durch die Bekanntgabe des Termins des Vollzuges einer Fahrnisexekution seitens eines Gerichtsvollziehers an den Verpflichteten verwirklicht.