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§ 42 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteRainer SprungJBl 1981, 45 Heft 1 und 2 v. 24.1.1981

§ 42 StGB

Die Anwendung des § 42 StGB setzt nicht eine Bejahung der Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestands eines Delikts voraus; das Bestehen eines Verdachts hinsichtlich der Tatverübung genügt.

OGH, 28.02.1980, 13 Os 16/80

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