§ 367 ABGB, § 1016 ABGB, § 1088 ABGB, § 366 HGB
Ein Lagerleiter, der im Namen des Unternehmers Waren aus dem Lagerbestand treuwidrig verkauft, kann dem Käufer kein Eigentum daran verschaffen, da die Stellung als Lagerleiter keinen äußeren Tatbestand schafft, der die Annahme einer entsprechenden Vollmacht rechtfertigen würde.