I. Allgemeines
Auch zentrale Errungenschaften des Verfassungssystems bleiben von Alterungs- und Abnützungserscheinungen nicht verschont. Sie unterliegen dem Wandel der Werte; und mit ihm wechseln die Schlagworte. Gesetz und gesetzgebende Gewalt, seit den Tagen der liberal-konstitutionellen Bewegung Angelpunkt und „Achse der rechtsstaatlichen Verfassung“1), haben, wie es scheint, ihren Glanz verloren. Der „Niedergang des Gesetzgebungsverfahrens“, die „Inflation im Recht“2), ausufernde, massenhafte Quantität bei sinkender Qualität und innerer Überzeugungskraft der Normenproduktion, sind Klagen, die die Szene beherrschen. Ist das Gesetz selbst zum Feind des Rechtes und des Rechtsstaates geworden3)?