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Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung*)*)Unveränderter Vortrag, gehalten auf dem Karlsruher Forum 1967. Zugrundegelegt ist das Reichshaftpflichtgesetz idF des Jahres 1943 und der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom Januar 1967. Das Manuskript sollte ursprünglich als Sonderveröffentlichung herauskommen. Dieser Plan ist jedoch offenbar aufgegeben worden. – Zur Vermeidung von Mißverständnissen ist hervorzuheben, daß das Thema „Enumeration oder Generalklausel“ im österr Recht wegen der umfassenden Anerkennung der Haftung für gefährliche Betriebe auf Grund einer Rechtsanalogie zu den Gefährdungshaftungsgesetzen (vgl Koziol, Haftpflichtrecht II [1975] 484 ff mit Angaben) besondere Nuancen aufweist, die im Text nicht erörtert sind. Zur Frage „Gefährdungshaftung und Schmerzensgeld“ vgl zum österr Recht vor allem § 22 Abs 1 Z 4 EKHG.

AufsätzeProf. Dr. Erwin DeutschJBl 1981, 449 Heft 17 und 18 v. 5.9.1981

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