§ 55 BDG 1977, § 13 Abs 2 GG 1956 idF in der bis 31.12.1979 geltenden Fassung
Kein Anspruch auf Nachzahlung einbehaltener Bezugsteile für den Fall der Abstandnahme von der Verfolgung gem § 55 BDG, da diese nicht mit der Einstellung eines Disziplinarverfahrens verglichen werden kann.