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§ 46 Abs 1, § 166 Abs 2 KO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHans HoyerJBl 1981, 439 Heft 15 und 16 v. 1.8.1981

§ 46 Abs 1 KO, § 166 Abs 2 KO

Zur Rekurslegitimation einer Person, deren Antrag vom Konkursgericht mangels Antragslegitimation zurückgewiesen wurde. – Als „Kosten des Konkursverfahrens“ in § 166 Abs 2 KO sind nur jene des § 46 Abs 1 Z 1 KO gemeint.

OLG Wien, 17.09.1980, 5 R 107/80

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