§ 20 Abs 3 VfGG
Akteneinsicht im Disziplinarverfahren (hier: der Rechtsanwälte); Gewährung der Akteneinsicht durch den VfGH entgegen der Stellungnahme des Disziplinarrates.
VfGH, 23.10.1980, B 271/80
§ 20 Abs 3 VfGG
Akteneinsicht im Disziplinarverfahren (hier: der Rechtsanwälte); Gewährung der Akteneinsicht durch den VfGH entgegen der Stellungnahme des Disziplinarrates.
VfGH, 23.10.1980, B 271/80