§ 383 Abs 2 ASVG, § 194 GSVG, § 182 BSVG, § 89 Abs 1 GOG
Die dreimonatige Frist zur Klageerhebung vor dem Schiedsgericht ist eine prozessuale Frist; die Tage des Postenlaufs sind daher nicht einzurechnen.
OLG Wien, 18.04.1979, 34 R 89/79
§ 383 Abs 2 ASVG, § 194 GSVG, § 182 BSVG, § 89 Abs 1 GOG
Die dreimonatige Frist zur Klageerhebung vor dem Schiedsgericht ist eine prozessuale Frist; die Tage des Postenlaufs sind daher nicht einzurechnen.
OLG Wien, 18.04.1979, 34 R 89/79