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§ 383 Abs 2 ASVG (§ 194 GSVG, § 182 BSVG); § 89 Abs 1 GOG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 274 Heft 9 und 10 v. 10.5.1980

§ 383 Abs 2 ASVG, § 194 GSVG, § 182 BSVG, § 89 Abs 1 GOG

Die dreimonatige Frist zur Klageerhebung vor dem Schiedsgericht ist eine prozessuale Frist; die Tage des Postenlaufs sind daher nicht einzurechnen.

OLG Wien, 18.04.1979, 34 R 89/79

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