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Art 144 Abs 1 und 2 B-VG:

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1980, 257 Heft 9 und 10 v. 10.5.1980

Art 144 Abs 1 B-VG, Art 144 Abs 2 B-VG

Ein Vorführungsbefehl ist kein vor dem VfGH bekämpfbarer Bescheid; hingegen handelt es sich bei der tatsächlichen Vorführung um einen in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzten Verwaltungsakt. Abtretung der abweislichen Beschwerde an den VwGH.

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