1. Problemstellung
Die Lösung der Frage einer Rechtsbereinigung, des Sichtens von Rechtsnormen in der Richtung, daß alles noch geltende in eine amtliche Sammlung aufgenommen wird1) ist unter dem Eindruck sich ständig komplizierender Lebensverhältnisse und bei strikter Legalitätsjudikatur sich verdichtender Gesetzesflut ein Gebot der Stunde. Es geht um die Zugänglichkeit zum Recht selbst und die Vorhersehbarkeit des Gesollten.2)