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§§ 44 a, 49 Abs 2, 51, §§ 55 und 64 VStG; § 42 Abs 1 und Abs 2 lit a VwGG 1965:

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1980, 165 Heft 5 und 6 v. 15.3.1980

§ 44a VStG, § 49 Abs 2 VStG, § 51 VStG, § 55 VStG, § 64 VStG, § 42 Abs 1 VwGG 1965, § 42 Abs 2 lit a VwGG 1965

Aus dem VStG 1950 ist zu ersehen, daß der Schuldspruch und der Ausspruch über die Strafzumessung ein je gesondertes rechtliches Schicksal haben können, wenn dies ausdrücklich § 49 Abs 2 VStG auch nur für Strafverfügungen vorsieht. Gleiches gilt im übrigen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren.

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