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§ 72 Abs 2 und § 136 Abs 4 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 104 Heft 3 und 4 v. 16.2.1980

§ 72 Abs 2 StGB, § 136 Abs 4 StGB

Für den Begriff der Hausgemeinschaft ist nicht erforderlich, daß das Zusammenleben auf Dauer bestimmt ist, sondern nur, daß es über die für einen Besuch charakteristische Zeitspanne hinausgeht.

OGH, 29.06.1979, 13 Os 65/79

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