§ 72 Abs 2 StGB, § 136 Abs 4 StGB
Für den Begriff der Hausgemeinschaft ist nicht erforderlich, daß das Zusammenleben auf Dauer bestimmt ist, sondern nur, daß es über die für einen Besuch charakteristische Zeitspanne hinausgeht.
OGH, 29.06.1979, 13 Os 65/79