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Gesellschaft mbH Gesetz-Novelle 1980*)*)Nach einem am 17.9.1980 im Rahmen der Wiener Juristischen Gesellschaft gehaltenen Vortrag.

Aufsätzeem. Univ.-Prof. Dr. Walther KastnerJBl 1980, 617 Heft 23 und 24 v. 13.12.1980

Die GmbHG-Novelle 1980, die am 1.1.1981 in Kraft tritt und Übergangsregelungen bis Ende 1986 vorsieht, hat zwar die drei Hauptbereiche der Regierungsvorlage vom Jahre 19771)1)577 BlgNR 14. GP; 5 BlgNR 15. GP. beibehalten, wurde aber doch in einigen wichtigen Belangen bereichert und, wie ich meine, auch stilistisch verbessert. Zum Regierungsentwurf hat nicht nur der Österreichische Juristentag Vorschläge unterbreitet, sondern auch das Schrifttum2)2)Arnold, ZGV 1980 Sondernummer 1 ff; Bechinie, GesRZ 1980, 22; Peter Doralt, JBl 1977, 124 und JfB 1978, 115; Eckert, GesRZ 1978, 104; Hämmerle–Wünsch, Handelsrecht3 II 372; Helbich, GesRZ 1979, 109; Jud, in: Reformen des Rechts 301; Kastner, JBl 1973, 169, GesRZ 1977, 73 und Gesellschaftsrecht3, 291; Kostner, NZ 1977, 113 und 129; Lacina–Moritz–Wehsely, AW 9/1976, 28; Schönherr in: Reimer-FS 55; Schuppich, GesRZ 1972, 34. rege Stellung genommen und Kritik geübt. Im Zuge der parlamentarischen Behandlung sind noch weitere Anregungen gegeben worden, die aufgegriffen werden konnten; hiebei ist auch auf Empfehlungen des Schrifttums weitgehend Bedacht genommen worden. Ich habe als Berater des Justizministers in jeder Phase der Gesetzwerdung mitgewirkt, insbesondere auch im Justizunterausschuß und im Justizausschuß und in den begleitenden Parteienbesprechungen. Sie dürfen daher nicht erwarten, daß ich eine große Reihe von zweifelhaften Auslegungsfragen erörtern werde, denn ich habe versucht für deren Klarstellung, so gut es eben ging, im Gesetz selbst oder im Justizausschußbericht Vorsorge zu treffen. Sicherlich werden aber noch viele Zweifelsfragen in der Praxis auftauchen, wie dies eben nicht anders sein kann.

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