I. Einleitung
Das Interpellationsrecht wurde in den Geschäftsordnungsreformen 19611) und 19752) einer umfassenden Neuregelung unterzogen3). Durch die Einführung der Fragestunde (1961) und die Verschärfung der Antwortpflicht (1975) hat der österr Gesetzgeber ansatzweise4) der Tatsache Rechnung getragen, daß in der heutigen Verfassungswirklichkeit die Funktion der parlamentarischen Kontrolle der Regierung in erster Linie von der Opposition ausgeübt wird5).