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AVG 1950:

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1980, 556 Heft 19 und 20 v. 4.10.1980

AVG 1950

Das AVG enthält kein Neuerungsverbot; ergänzend zur zulässigen Berufung sind auch Unterlagen und Rechtsausführungen, die nach Ablauf der Berufungsfrist beigebracht werden, von der Berufungsbehörde zu berücksichtigen.

VwGH, 12.09.1978, 1929/77

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