§ 1330 Abs 1 ABGB, § 1330 Abs 2 ABGB, § 1490 Abs 2 ABGB, § 1489 ABGB
Zur Abgrenzung zwischen unwahrer Tatsachenbehauptung und Ehrenbeleidigung. Die Bezeichnung als „Baum-Guerilla“ in einer Zeitung impliziert die Behauptung, daß der Betreffende seine Interessen illegal verfolgt, dh hier: Bäume fällt, obwohl ein rechtliches Verbot entgegensteht. Schadenersatzansprüche aus solchem Vorwurf verjähren daher in drei Jahren.