§ 36 EO
Zur Bekämpfung einer aufgrund einer nicht gesetzmäßig zugestellten Aufkündigung erlassenen Exekutionsbewilligung steht die Impugnationsklage offen.
OGH, 02.08.1979, 3 Ob 95/79
§ 36 EO
Zur Bekämpfung einer aufgrund einer nicht gesetzmäßig zugestellten Aufkündigung erlassenen Exekutionsbewilligung steht die Impugnationsklage offen.
OGH, 02.08.1979, 3 Ob 95/79